Hinweisgeberschutz bei Gerdes Kunststoff-Technik GmbH
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dazu, Personen zu schützen, die im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien melden. Es soll eine Kultur der Transparenz und Verantwortlichkeit fördern, in der Fehlverhalten aufgedeckt und abgestellt werden kann.
Wer ist geschützt?
Das Gesetz schützt alle, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer solchen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Dazu gehören Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, freie Mitarbeiter und auch Personen, die in anderer Weise für unser Unternehmen tätig sind.h3>Welche Verstöße können gemeldet werden?Es können Verstöße gegen Gesetze des Bundes und der Länder sowie gegen interne Richtlinien unseres Unternehmens gemeldet werden. Im Industriebereich können dies beispielsweise sein:
- Umweltverstöße: Illegale Entsorgung von Abfällen, Überschreitung von Emissionsgrenzwerten, Verstöße gegen Umweltauflagen.
- Arbeitsschutz: Mängel in der Arbeitssicherheit, fehlende Schutzausrüstung, Verstöße gegen Arbeitszeitregelungen.
- Produktqualität und -sicherheit: Fehlerhafte Produkte, mangelhafte Qualitätskontrollen, Verstöße gegen Produktsicherheitsstandards.
- Korruption und Bestechung: Bestechung von Amtsträgern, Korruption im Geschäftsverkehr, Vorteilsnahme.
- Wirtschaftskriminalität: Betrug, Untreue, Unterschlagung, Geldwäsche.
Wie können Meldungen erstattet werden?
Wir bieten verschiedene Meldekanäle an, um sicherzustellen, dass Meldungen vertraulich und sicher erfolgen können:
- Online-Meldeportal: Über unser sicheres Online-Meldeportal können Sie Meldungen einreichen und Dokumente hochladen. Der Zugang ist https://holding-gerdes.hinweis.digital
- Vertrauliche E-Mail: Sie können uns eine E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden. - Telefon: Unter der Telefonnummer +49 5262 940 258 erreichen Sie unsere interne Meldestelle.
- Postweg: Sie können ein potenzielles Fehlverhalten auch postalisch melden:
Gerdes Kunststoff-Technik GmbH
Persönlich z. Hd. Peter Teske
Breslauer Str. 2a
32699 Extertal - Persönliches Gespräch: Gerne können Sie ein persönliches Gespräch mit unserem Hinweisgeberbeauftragten unter +49 5262 940 258 oder
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. vereinbaren.
Anonyme Meldungen
Selbstverständlich können Sie auch anonym Meldungen erstatten. In diesem Fall bitten wir Sie, einen sicheren Kommunikationsweg zu wählen, der Ihre Anonymität gewährleistet (z. B. über den Postweg, dem Meldeportal oder telefonisch).
Schutz der Hinweisgeber
Wir garantieren allen Hinweisgebern Vertraulichkeit und Schutz vor Repressalien. Das bedeutet, dass Sie aufgrund Ihrer Meldung keine Nachteile in Ihrem Arbeitsverhältnis oder in anderer Weise erleiden werden. Ihre Identität wird nur dann offengelegt, wenn Sie ausdrücklich damit einverstanden sind oder wenn eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.